Über uns:

Aufbau

Die neue Salzburger Landessportorganisation (LSO) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und wird durch das neue Salzburger Landessportgesetz 2026 strukturiert.

Mitglieder der Salzburger Landessportorganisation sind:

1. die Sportdachverbände;

2. die Sportfachverbände bzw Sportfachvertretungen;

3. der Salzburger Behindertensportverband;

4. Special Olympics Salzburg;

5. die Akademie für Breiten- und Leistungssport (Olympiazentrum);

6. das Universitäts- und Landessportzentrum Salzburg in Rif;

7. das Nachwuchskompetenzzentrum Salzburg in Vertretung für die Modelle der dualen Ausbil-dung;

8. die Universität Salzburg mit dem Fachbereich Sport- und Bewegungswissenschaft;

9. die Salzburger Landeskliniken mit dem Institut für Sportmedizin des Landes Salzburg


Die neue Salzburger Landessportorganisation bestehet aus zwei Hauptorganen: der Landessportversammlung und dem Landessportrat.  


Zentrale Bestandteile der neuen Struktur:

1.          Landessportversammlung:

Die Salzburger Landessportversammlung ist die Vollversammlung der Mitglieder der Salzburger Landessportorganisation. Sie ist das oberste Organ der Salzburger Landessportorganisation und ist dauerhaft eingerichtet. Die neue Struktur soll eine breite Mitsprache zu gewährleisten, Sitzungen sollen 2 mal jährlich stattfinden.

Wichtige Aufgaben:

·       die Beratung über Entwicklungen im organisierten Sport und die damit verbundene Konzeption von Projekten oder Erarbeitung von Empfehlungen für die Weiterentwicklung des organisierten Sports im Land Salzburg und ein damit verbundenes Antragsrecht an die Landesregierung;

·       die Entwicklung von Unterstützungsangeboten für die Mitglieder der Salzburger Landessportorganisation;

·       die Mitwirkung an der Erstellung oder Weiterentwicklung einer Sportstrategie für das Land Salzburg;

·       die Anerkennung von Sportfachverbänden bzw Sportfachvertretungen im Land Salzburg

·       die Beratung über und die Erteilung von Vorschlägen für die Anerkennung von Sportarten durch die Landesregierung;

·       die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Schule und Sport sowie zwischen Elementarpädagogik und Sport;


2.          Landessportrat:

Das kleinere Arbeits- und Entscheidungsgremium, das aus Experten und Vertretern der Verbände besteht.

Zusammensetzung:

·       jeweils eine Vertretung der Sportdachverbände;

·       sechs Vertretungen der Sportfachverbände bzw -vertretungen;

·       eine Vertretung des Salzburger Behindertensportverbandes; eine Expertin oder

·       ein Experte aus der Akademie für Breiten- und Leistungssport (Olympiazentrum);

·       eine Expertin oder ein Experte des Universitäts- und Landessportzentrum Salzburg in Rif;

·       eine Expertin oder ein Experte des Nachwuchskompetenzzentrums Salzburg in Vertretung für die Modelle der dualen Ausbildung;

·       eine Expertin oder ein Experte der Universität Salzburg, Fachbereich Sport- und Bewegungswissenschaft;

·       eine Expertin oder ein Experte der Salzburger Landeskliniken, Institut für Sportmedizin des Landes Salzburg.

Wichtige Aufgaben:

·       die Beratung der Landesregierung in allen grundsätzlichen Fragen des Sports;

·       die Beurteilung von Entwicklungstendenzen im Sport sowie von übergeordneten Erfordernissen für den Sport und die damit verbundene Abgabe von Vorschlägen und Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Sports im Land Salzburg an die Landesregierung;

·       die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Sport, Gemeinden, Wirtschaft und Tourismus sowie die Stärkung der Vernetzung zwischen Verbänden, Vereinen sowie weiteren Institutionen des Sports;

·       die Abgabe von Stellungnahmen zu Entwürfen von Gesetzen oder Verordnungen, die Interessen des Sports im Land Salzburg betreffen;

·       die Anerkennung von Landesmeisterschaften;


Landessportgesetz

Das neue Salzburger Landessportgesetz 2026, in Kraft seit 1. Jänner 2026, modernisiert die Sportstruktur durch eine stärkere Mitsprache von Spitzen- und Breitensport. Es verankert die Salzburger Landessportorganisation (LSO) als zentrale Interessenvertretung des organisierten Sports im Bundesland und stärkt damit deren Rolle in der sportpolitischen Willensbildung.

Zugleich schafft das Gesetz neue Organe und klar definierte Strukturen, die eine effizientere Entscheidungsfindung und eine breitere Einbindung der Sportakteure ermöglichen. 

Hier geht es zum Landessportgesetz 2026:

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